Die Kindertagespflege wird durch den Landkreis Fürstenfeldbruck nach §23 SGB VIII
gefördert.
Eltern, die ihren Wohnsitz in Fürstenfeldbruck haben, werden daher finanziell vom Landkreis
unterstützt.
Kommen Sie aus einem anderen Landkreis liegt der zu entrichtende Beitrag entsprechend höher.
Es ist ein sehr trauriges Ereignis für ein Kind, sowie für mich und die anderen Kinder, wenn die Betreuungszeit nur von kurzer Dauer ist. Daher lege ich Wert auf einen mehrmonatigen Betreuungszeitraum.